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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99   

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BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99 (https://dejure.org/1999,1635)
BayObLG, Entscheidung vom 15.09.1999 - 3Z BR 242/99 (https://dejure.org/1999,1635)
BayObLG, Entscheidung vom 15. September 1999 - 3Z BR 242/99 (https://dejure.org/1999,1635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer; Vergütung; Stundensatz; Beschwerde; Staatskasse; Hochschulausbildung; Fachkenntnisse; Oberstleutnant

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Stundensatz, Ausbildung, Hochschulausbildung, Stabsoffizier

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem abgeschlossenen Hochschulstudium vergleichbare Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Bayreuth - 15 T 61/99
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 554 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 64
  • BayObLGZ 1999, 275
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    (1) "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" (zwischen diesen beiden Begriffen besteht kein sachlicher Unterschied - vgl. Knittel BtG § 1836a BGB Rn. 1; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) sind Kenntnisse, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand bzw. Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann (vgl. - allerdings noch allgemeiner - BT-Drucks. 13/7158 S. 14; BayObLGZ 1999, 275; Palandt/Diederichsen BGB 58. Aufl. § 1836 Rn. 9).
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; SchlHOLG SchlHA 2000, 160).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275/277).

  • BayObLG, 12.01.2005 - 3Z BR 251/04

    Bewertung des Studiengangs "Betriebswirt Sozialwesen -Kolpingakademie"

    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 f.; BayObLGZ 2000, S.248/250).

    aa) Es ist nicht ersichtlich, dass die formalen Voraussetzungen einer Gleichwertigkeit des Abschlusses der Kolpingakademie mit einer (Fach-) Hochschulausbildung in Form der staatlichen Reglementierung oder zumindest Anerkennung der Ausbildung vorliegen (vgl. BayObLGZ 1999, 275/276 = BayObLG BtPrax 2000, 32/33).

    cc) Unter diesen Umständen kann dahin stehen, ob die Prüfung, die der Betreuer im Rahmen seiner Ausbildung an der Kolping Akademie abgelegt hat, den Anforderungen gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG genügt (vgl. dazu BayObLGZ 1999, 275/276).

  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe;

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Aber auch wenn die Ausbildung nicht in einer staatlich reglementierten oder anerkannten Ausbildung erworben und auch keine Fachprüfung vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegt worden ist, so kann es nach der Rechtsprechung des BayObLG (FamRZ 2000, 554 und 1306) für die Annahme einer gleichwertigen Ausbildung gleichwohl ausreichend sein, wenn der Staat in einem förmlichen Verfahren die Ausbildung anerkennt.

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Schleswig, 16.03.2000 - 2 W 29/00

    Begriff der abgeschlossenen Hochschulausbildung

    Einer Hochschulausbildung gleichwertig ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang dem durch ein Hochschulstudium vermittelten entspricht (BayObLG BtPrax 2000, 32 f = Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2002 - 20 W 241/02

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung wegen des Erwerbs besonderer

    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden und diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 31 = JurBüro 2000, 93; Barth/Wagenitz, Bt Prax 1996, 118).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind Fachkenntnisse, wenn sie im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden und diese Ausbildung in ihrer Wertigkeit einer Hochschulausbildung entspricht sowie einen formalen Abschluss aufweist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 31 = JurBüro 2000, 93; Barth/Wagenitz, a.a.O.).

    Hieran vermag auch der Hinweis des Betreuers in der Rechtsbeschwerde auf die mögliche tarifliche Einstufung in die Vergütungsgruppe IV b BAT-O im Falle einer Einstellung als Fachlehrer nichts zu ändern, da diese Vergütungsgruppe jedenfalls nicht ausschließlich Fachhochschul- oder Hochschulabsolventen vorbehalten ist, wie dies im Falle des BayObLG ( BtPrax 2000, 32 betreffend die Besoldungsgruppe A 14 ) gegeben war.

  • OLG Hamm, 20.11.2001 - 15 W 103/01

    Festsetzung der Betreuervergütung für eine zur Bürovorsteherin ausgebildete

    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001 [15 W 342/00]; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats vom 22.01.2001 - 15 W 342/00 - BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    So wird die Vergleichbarkeit etwa bejaht, wenn die Ausbildung staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen nach Art und Umfang dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (vgl. BayObLGZ 1999, 275, 276 f und 2000, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchlHA 2000, 160; BT-Drucks. aaO S. 28; vgl. auch § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BVormVG).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Davon ist auszugehen, wenn sie staatlich reglementiert oder anerkannt ist und wenn das durch sie vermittelte Wissen in Breite und Tiefe dem durch ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium erworbenen Wissen entspricht (BayObLGZ 1999, 275, 276 f.; 200O, 248, 250; BayObLG NJWE-FER 2000, 58; OLG Schleswig SchJHA 2000, 160; vgl. auch § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BVormVG; Barth/Wagenitz aaO).

    Abgeschlossen ist eine Ausbildung, wenn ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLGZ 1999, 275, 277; vgl. auch § 2 Abs. 2 S. 1 BVormVG; Barth/Wagenitz aaO).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

  • KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in

  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05

    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale

  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

  • BayObLG, 09.07.2003 - 3Z BR 127/03

    Vergütung eines türkischen Berufsbetreuers mit abgeschlossenem Studium

  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

  • OLG Celle, 18.04.2001 - 10 W 13/00

    Berufsbetreuer; Aufwendungsersatz; Kontaktstudium; Fachhochschule;

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 254/99

    Ausbildung an einer Fachakademie im Vergleich zur Hochschulausbildung

  • LG Saarbrücken, 11.06.2002 - 5 T 239/02
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

  • LG Duisburg, 25.06.2007 - 12 T 92/07

    Anforderungen an durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung

  • LG Duisburg, 13.03.2000 - 22 T 247/99
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99   

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BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99 (https://dejure.org/1999,3063)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3Z BR 271/99 (https://dejure.org/1999,3063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsbetreuer; Stundensatz; Vergütung; Beschwerde; Staatskasse; Ausbildung; Lehre

  • Bt-Recht

    Vergütung, Stundensatz, abgeschlossene Lehre, Berufsbildungsgesetz

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 69e Satz 1; ; FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BBiG § 76 Abs. 1; ; BBiG § 76 Abs. 3; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung - Ausbilderprüfung statt Berufsausbildung

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 1012/92
  • LG Bayreuth - 15 T 75/99
  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 271/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 554
  • BayObLGZ 1999, 291
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 312/11

    Berufsbetreuervergütung: Tatrichterliche Würdigung der Voraussetzungen für die

    (4) Mit einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar ist eine Ausbildung, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und der Ausbildungserfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 124; BtPrax 2000, 33; OLG Hamm OLGR 2002, 159; Jürgens in Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 3 VBVG Rn. 7; Jaschinski in jurisPK-BGB 5. Aufl. § 3 VBVG Rn. 12; MünchKommBGB/Fröschle 5. Aufl. § 4 VBVG Rn. 13, vgl. auch Staudinger/ Bienwald [2006] § 1908 i Rn. 315).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 461/10

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Die von der Rechtsbeschwerde angeführte Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. September 1999 (FamRZ 2000, 554) befasst sich mit § 76 Abs. 3 BBiG aF (jetzt § 30 Abs. 6 BBiG), der es ausnahmsweise zur Vermeidung von Härtefällen erlaubt, dass Personen, die die Voraussetzungen für eine fachliche Eignung nach § 76 Abs. 1 BBiG aF (jetzt § 30 Abs. 2, 4, 5 BBiG) nicht erfüllen, die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden kann (Knopp/Kraegeloh BBiG 4. Aufl. § 76 Rn. 5; vgl. zu § 30 Abs. 6 BBiG: BT-Drucks 15/3980 S. 49).
  • OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 503/01

    Berufsbetreuervergütung: Stundensatz bei erworbenem Fachschulabschluss als

    Ebenso hat das BayObLG (BtPrax 2000, 33) die Ausbildungsberechtigung für Bankkaufleute gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz lediglich dem § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG, nicht aber dessen Nr. 2 gleichgesetzt.
  • BayObLG, 12.04.2000 - 3Z BR 99/00

    Fortbildung keine abgeschlossene Lehre

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , SS 34, 36 Berufsbildungsgesetz ( BBiG ); BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).

    Erkennt die Behörde mit Bescheid nach § 76 Abs. 3 BBiG an, daß der Antragsteller die, als Ausbilder erforderliche fachliche Eignung besitzt, so ersetzt sie durch ihre Entscheidung die nach Abs. 1 erforderliche fehlende Ausbildung und Prüfung (vgl. BayObLGZ 1999, 291).

  • BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00

    Nicht abgeschlossenes Jurastudium

    Durch eine einer abgeschlossenen Lehre vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind die Fachkenntnisse grundsätzlich dann, wenn sie im Rahmen der Ausbildung vermittelt wurden, die Ausbildung staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht (vgl. auch § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG ) und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 BVormVG , §§ 34, 36 BBiG ; BayObLGZ 1999, 291/293; PfälzOLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 64 ).
  • BayObLG, 02.04.2004 - 3Z BR 43/03

    Fehlende Bestellung eines Verfahrenspflegers als absoluter Beschwerdegrund

    Sollte dieser Ausbildungsgang hinreichend fundierte rechtliche und wirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die auch für die Führung von Betreuungen nutzbar sind (vgl. für die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau LG Saarbrücken BtPrax 2002, 272 [Ls]; zur Industriekauffrau LG Koblenz FamRZ 2000, 181) ist die Zuerkennung der fachlichen Eignung als Ausbilder der abgeschlossenen Lehre selbst vergleichbar (BayObLGZ 1999, 291 = FamRZ 2000, 554).
  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 205/00

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundensatzerhöhung infolge

    Ebenso hat das Bay- ObLG (BtPrax 2000, 33 = JurBüro 2000, 92 = BayObLGZ 1999 Nr. 63) die Ausbildungsberechtigung für Bankkaufleute gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz lediglich einer abgeschlossenen Lehre, nicht jedoch einer Hochschulausbildung gleichgesetzt.
  • KG, 08.06.2004 - 1 W 238/02

    Betreuervergütung: Qualifikation als Rechtsbeistand für Erbrecht nach altem Recht

    Diese Regel schließt jedoch nicht aus, dass eine anerkannte gleichwertige Ausbildung im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG auch dann vorliegen kann, wenn der Staat in einem förmlichen Verfahren eine Tätigkeit als Ausbildung anerkennt (vgl. BayObLG, BtPrax 2000, 33-34 für die Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 15 W 125/01

    Zur Frage ob die Ausbildung zum Krankenpflegerhelfer mit einer Lehre nach § 1

    Einer abgeschlossenen Lehre gleichwertig ist eine Ausbildung in der Regel, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist, der durch sie vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang dem durch eine Lehre vermittelten entspricht und ihr Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist (BayObLG BtPrax 2000, 33).
  • LG Kassel, 03.02.2022 - 3 T 22/22
    Im Rahmen einer klassischen kaufmännischen Ausbildung gehört die Vermittlung solcher Kenntnisse regelmäßig zum Kernbereich (vgl. BayObLG, JurBüro 2000, 92 - Bankkaufmann; LG Koblenz, JurBüro 1999, 653 - Industriekauffrau).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 108/02

    Befähigung der Betreuerin - hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

  • OLG Braunschweig, 29.08.2001 - 2 W 93/01

    Arbeitspädagogik; arbeitspädagogische Kenntnisse; Ausbildereignung;

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 142/00

    Ausbildung zum mittleren Beamten der Deutschen Bundesbahn entspricht

  • LG Bielefeld, 07.07.2015 - 23 T 429/15

    Festsetzung einer höheren Vergütung für eine Betreuungstätigkeit

  • BayObLG, 22.03.2000 - 3Z BR 63/00
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